Immobilie kaufen

Notarkosten Grundstücks-, Wohnungs- und Hauskauf: alles Wissenswerte im Überblick

Ob im Rahmen eines Grundstücks-, Wohnungs- oder Hauskaufs: Der Kaufvertrag ist erst rechtskräftig, wenn der Kauf bzw. Verkauf von einem Notar ordnungsgemäß begleitet und abgewickelt wurde.

Warum fallen bei einem Immobilienkauf Notarkosten an?

In Deutschland ist ein Immobilienkauf erst dann rechtsgültig, wenn der Kauf bzw. Verkauf von einem Notar begleitet und abgewickelt wurde. Der Notar nimmt innerhalb des Kaufprozesses eine unabhängige Rolle ein und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Formalitäten korrekt abgewickelt werden und keine rechtlichen Unsicherheiten verbleiben. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung von Eigentümerwechseln ins Grundbuch sowie die Sicherstellung, dass der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt wird. Die Gebühren des Notars sind gesetzlich geregelt und richten sich in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Wohnungs- oder Hauskauf?

Die Höhe der Notarkosten sind in Deutschland einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Die Notargebühren betragen im Schnitt rund 1,5% bis 2% der Kaufsumme, wobei 1,5% meist auf die reinen Notarkosten (notarielle Beurkundungsgebühr) und 0,5% auf Kosten für Grundbucheinträge und -anpassungen entfallen. Dazu kommen noch kleinere Beträge für Auslagen sowie 19% Umsatzsteuer.

Beispielrechnung Hauskauf: Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro können Sie mit Notarkosten von ca. 12.000 bis 13.000 Euro netto rechnen. Die Gesamtkosten brutto liegen dann bei rund 14.400 Euro.

Wie setzen sich die Notarkosten zusammen?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Zu den Hauptbestandteilen zählen:

  1. Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, was eine der wichtigsten und kostenintensivsten Aufgaben ist.
  2. Grundbuchänderungen: Der Notar übernimmt die Änderung des Grundbuchs, indem er den Eigentümerwechsel und die Eintragung der Grundschuld veranlasst.
  3. Beglaubigungen und Kopien: Für beglaubigte Kopien des Vertrags und weitere administrative Aufgaben fallen ebenfalls Kosten an.
  4. Weitere Dienstleistungen: Je nach Komplexität des Kaufs können zusätzliche Leistungen notwendig werden, etwa bei der Erstellung eines Vorkaufsrechts oder bei einer Grundschuldabtretung.

Notarkosten beim Wohnung- oder Hauskauf steuerlich absetzen

Notarkosten können in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden. Bei einer vermieteten Immobilie können die Notarkosten für die Grundschuldbestellung als Werbungskosten abgesetzt werden, da sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen stehen. Beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie sind die Notarkosten hingegen in der Regel nicht absetzbar. Lassen Sie sich in steuerlichen Fragen immer von einem Fachmann beraten, um sicherzustellen, dass alle möglichen Abzugsmöglichkeiten genutzt werden.

Gibt es Unterschiede der Notarkosten je nach Immobilienart?

Die prozentualen Notarkosten in Höhe von 1,5-2% sind bei einem Immobilienkauf immer gleich, unabhängig davon, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchten. Unterschiede in den absoluten Kosten ergeben sich hauptsächlich durch den Kaufpreis der jeweiligen Immobilie, da sich die Notargebühren prozentual nach diesem richten. Dennoch können beim Wohnungskauf zusätzliche Kosten für Sonderrechte oder Gemeinschaftseigentum anfallen, die beim Hauskauf nicht entstehen.

Notarkosten sind in allen Bundesländern gleich hoch

Die Höhe der Notarkosten ist bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt, was bedeutet, dass sie grundsätzlich überall gleich sind. Unterschiede können jedoch durch zusätzliche Kosten entstehen, die in einigen Bundesländern für bestimmte Dienstleistungen anfallen. Dennoch bleiben die Hauptkostenpunkte und ihre Berechnung in ganz Deutschland weitgehend identisch.

Notarkosten senken: Tipps und Tricks

Es gibt einige Strategien, um die Notarkosten beim Immobilienkauf zu senken:

  1. Vergleichen Sie Notare: Obwohl die Gebührenordnung die Hauptkosten reguliert, können Notare bei Zusatzleistungen unterschiedliche Preise verlangen.
  2. Prüfen Sie die Vertragsgestaltung: Vermeiden Sie unnötige Klauseln, die zusätzliche Gebühren verursachen könnten.
  3. Erkundigen Sie sich über Förderprogramme: Manche Bundesländer bieten Förderprogramme an, die auch Notarkosten decken können.

Es lohnt sich, im Vorfeld gut zu recherchieren und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Fragen rund um das Thema Notarkosten

Bei der Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie fallen ebenfalls Notarkosten an, die sich nach dem Verkehrswert der Immobilie richten. Der Notar übernimmt dabei die Beurkundung der Schenkung und die Änderung des Grundbuchs. Die Kosten sind im Vergleich zu einem normalen Immobilienkauf meist etwas niedriger, da einige Transaktionsschritte entfallen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Notarkosten oft nicht steuerlich absetzbar sind, da sie nicht im direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen.

Zusätzlich zu den Notarkosten für den Kauf einer Immobilie fallen oft weitere Notarkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung an. Dazu gehört insbesondere die Beurkundung der Grundschuld, die als Sicherheit für das Darlehen im Grundbuch eingetragen wird. Diese Kosten sind ebenfalls gesetzlich geregelt und hängen von der Höhe der Grundschuld ab, die in der Regel den Darlehensbetrag widerspiegelt.

Nein, ein Hauskauf ohne Notar ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Der Kaufvertrag wäre somit ungültig.

Stand: September 2024

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