Balkonkraftwerke in Mietwohnungen: Mehr Rechte für Mieter 2024
Mit einem Balkonkraftwerk den eigenen Strom erzeugen – das sollte auch in Mietwohnungen bald problemlos möglich sein. Nach einem Beschluss des Bundestages im Juli 2024 sollen Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern können. Nach Inkrafttreten des Gesetzes – voraussichtlich Mitte Oktober – haben Mieter deutlich mehr Rechte bei der Installation von Balkonkraftwerken.
Balkonkraftwerke werden ab Herbst 2024 im Mietrecht verankert
Zukünftig sollen Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme im Mietrecht verankert werden. Damit haben Mieter einen rechtlichen Anspruch auf eine Genehmigung für die Installation eines Balkonkraftwerks durch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes betreffen die vereinfachte Genehmigung sowie klare Regeln für die baulichen Anpassungen. Ziel ist es, den Zugang zur Solarenergie für Mieter zu erleichtern und gleichzeitig den Vermieterschutz zu gewährleisten. Dass der Gesetzesentwurf den Bundesrat passiert, gilt als Formsache – mit dem Inkrafttreten wird bis Mitte / Ende Oktober 2024 gerechnet.
Dürfen Vermieter oder Eigentümer Balkonkraftwerke verbieten?
Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, brauchen Mieter keine Genehmigung zur Installation eines Steckersolargerätes mehr – zumindest in der Theorie. In der Praxis können WEGs, Vermieter und Eigentümer aber noch Einfluss auf den Ort und die Art der Installation des Balkonkraftwerks nehmen. Verbieten können sie es aber per Gesetz zukünftig nicht mehr.
Eine Ausnahme gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden: Aufgrund der juristischen Zuständigkeit wird im Einzelfall durch den Gebäudeeigentümer in Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalbehörde über die Anbringung eines Balkonkraftwerks entschieden.
Welche Pflichten haben Mieter bei der Installation eines Balkonkraftwerks?
Auch wenn Mieter durch das neue Gesetz mehr Rechte zugesprochen bekommen, ganz frei sind sie bei der Installation eines Steckersolargerätes nicht.
Position und Anbringung
Die Position sowie die Art der Anbringung können von der baulichen Gestaltung des Gebäudes abhängen. Deshalb sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk bestenfalls nicht ohne das Wissen Ihres Vermieters installieren, sondern ihn schon vorab über Ihr Vorhaben informieren. So vermeiden Sie nachträgliche Änderungen.
Montage und Netzanschluss
Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 600 W dürfen Sie selbst montieren und an das Stromnetz anschließen. Kontaktieren Sie auf alle Fälle einen Fachmann, wenn Ihr Balkonkraftwerk eine höhere Leistung erbringen soll oder wenn Sie sich bezüglich einer sicheren und korrekten Montage oder dem Anschluss ans Netz unsicher sind.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Außerdem müssen Balkonkraftwerke in Mietwohnungen angemeldet werden, das funktioniert online: Ein Eintrag im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ist ausreichend. Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie Auskunft geben über:
- die Leistung der Module
- die Leistung des Wechselrichters
- den Standort
- das Datum der Inbetriebnahme und die Stromzählernummer
Warum Balkonkraftwerke in Mietwohnungen immer beliebter werden
Mit einem Balkonkraftwerk können Sie auch in Ihrer Mietwohnung einfach und unkompliziert Ihren eigenen Strom produzieren und direkt verbrauchen. Dadurch sparen Sie im besten Fall Geld, werden unabhängiger von Energieunternehmen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Aufgrund der Vielzahl an Mietwohnungen in Deutschland werden Balkonkraftwerke auch für den Gesetzgeber immer attraktiver – der u. a. mit der aktuellen Gesetzesreform die Entwicklung weiter beschleunigen möchte.
Förderung für Mieter für den Kauf eines Balkonkraftwerkes
Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks wird zunehmend gefördert. Mieter können je nach Bundesland von Zuschüssen und Förderprogrammen profitieren. Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf über eine mögliche finanzielle Unterstützung in Ihrem Bundesland.
Steuerliche Absetzbarkeit von Balkonkraftwerken für Vermieter
Vermieter haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kosten für ein Balkonkraftwerk steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist, dass das Balkonkraftwerk zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie beiträgt. Die Anschaffungskosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Kosten für Wartung und Reparaturen können berücksichtigt werden. Vermieter sollten sich jedoch vorab steuerlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Absetzbarkeit korrekt erfolgt.
Häufige Fragen
Dies muss im Einzelfall immer mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden. Unbedingt geprüft werden sollte immer, ob die eigene Haftpflichtversicherung im Schadensfall greift.
Unter bestimmten Voraussetzungen, ja. Die Absetzbarkeit erfolgt meist über die Werbungskosten in der Steuererklärung.
Wenn das Balkonkraftwerk Ihnen gehört und für eine Demontage keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, dann sollte dies problemlos möglich sein.
Stand: September 2024